Nationalratswahl 2024:
Unterstützungserklärungen, Umfragen, Kandidaten, Medien .


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Unterstützungserklärungen für die NRW-2024:


Jeder Wahlberechtigte hat das Recht mit seiner Unterstützungserklärung eine neue Partei auf den Stimmzettel der Nationalratswahl zu bringen. Man kann sein Recht nutzen oder verfallen lassen.

Von wann bis wann kann man unterschreiben?
Die Frist für amtliche Bestätigungen ist von  9. Juli bis maximal 2. August 2024.
Aufgrund der Postlaufzeit für die Rücksendung bitte das bestätigte Formular bis 30. Juli 2024 mit der Post an die jeweilige Partei absenden bzw. bis 31. Juli 2024 persönlich bei der jeweiligen Partei abgeben.
 

Für welche Parteien konnte man unterschreiben?

Parteienvergleich:
=> 50 Fragen an die neuen Parteien und deren Antworten

NEUE Parteien ***):
Unterstützungserklärungen sammelten u.a.
* LMP: Liste Madeleine Petrovic; ist Obfrau eines Tierschutzvereins und Feministin
* KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs
* MFG: "Menschen, Freiheit, Grundrechte", mit Joachim Aigner
* Liste GAZA - Völkermord in Gaza stoppen
* BIERpartei mit Unternehmer und Impfarzt Dr. Dominik Wlazny
* KEINE - "Keine von denen" (Der Wandel)

* SONNE: mit Mag.a Sissi Kotterer: "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit"
* VOLKSVETO: mit Gesprächsbereitschaft
* ABG - Aktion Bürger für Gerechtigkeit
* SERVUS-Partei wird von Ex-ÖVP-Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter unterstützt.
* ODP: Die Templer - Obdachlose in der Politik
* BESTE: Bestes Österreich mit David Packer. Programm?
* DA - Demokratische Alternative: Die Liste will Volksabstimmungen, aber nicht zu allen Themen. Wer ist dann eigentlich der Souverän der entscheidet, worüber nun abgestimmt werden darf? Es gibt auf der Webseite einen Aufruf zum Nicht-Unterstützen der DA.
* DBÖ: Das Demokratische Bündnis Österreich will Volksabstimmungen, aber nicht zu allen Themen. Über welche Themen das Volk nicht
abgestimmen darf, wird aber nicht verraten...
* BGÖ: Bedingungsloses Grundeinkommen mit Karl Halmann. (Das klingt ja wunderbar, doch wie wird das finanziert?)
* DUO: Die Unabhängigen Österreichs mit Peter Sobotka wollen z.B. auch ein Wahlrecht für Nichtösterreicher und keine Jobvergaben
mehr aufgrund eines Parteibuches.
* IPÖ: Islamische Partei Österreichs. Sie kämpft für einen demokratischen Islam in Österreich.
* JazuÖ (... und JA-zur-EU): Obmann ist Mag Christian Ebner. Er hat die Kandidatenpräsentation bei der Pressekonferenz am 31.7.2024
bereits abgesagt.
* Die Gelben mit Impfarzt Dr. Martin Gollner und Ex-Bürgermeister von Deutschkreutz Manfred Kölly. Eine Recherche zu Manfred Kölly
sei Ihnen empfohlen.
* und noch weitere (Kleinst)-Gruppierungen und Listen ...

***) Die Reihung der neuen Parteien erfolgt nach den Kriterien "Glaubwürdigkeit" und "Demokratieverständnis".
   ad Glaubwürdigkeit: Glaubwürdig ist jemand, der erstens schon in der Unterstützungserklärungsphase bekannt gibt, wer seine Kandidaten sind und deren Lebensläufe angibt. Glaubwürdig sind Parteien, die unsere 50 Fragen an sie beantwortet haben.
Nicht-glaubwürdig ist eine Partei, wenn bei den Lebensläufen der Kandidaten geschummelt wurde oder diese gar nicht angegeben wurden. Nicht-glaubwürdig ist ein Kandidat, wenn er innerhalb von Monaten von einer Pro- in eine Kontra-Position schwenkt oder umgekehrt. Nicht-glaubwürdig ist man weiters, wenn ein Kandidat wegen Wahlbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde.
   ad Demokratieverständnis: Wer Demokratie ohne Volksabstimmungen fordert, der weiß leider nicht was "Demokratie" überhaupt bedeutet. Nicht viel besser ist es, wenn man Volksabstimmungen fordert, die nur das Parlament - nicht aber das Volk - einleiten darf. Ebenso kein Demokratieverständnis hat man, wenn man Volksabstimmungen nicht zu allen Themen zulassen will. Denn wer entscheidet dann, worüber das Volk abstimmen darf? Derjenige ist dann der eigentliche Souverän Österreichs.
 
 

Wo kann man unterschreiben?
Am Gemeindeamt, Rathaus, Magistrat, Bürgerservice
ihrer jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde.

Wieviel Unterstützer braucht eine neue Partei?
* entweder 3 Unterschriften von Nationalratsabgeordneten (Deshalb brauchen alle im Parlament vertretenen Parteien keine Unterstützungs- erklärungen zu sammeln. Andere Parteien werden nur sehr selten unterstützt.)
* oder eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften von normalen Wahlberechtigten (österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren).
Die benötigte Anzahl an Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur je Bundesland:
 
Wahlkreis Bundesland  Unterstützungs-
erklärungen
1 Burgenland      100
2 Kärnten      200
3 Niederösterreich      500
4 Oberösterreich      400
5 Salzburg      200
6 Steiermark      400
7 Tirol      200
8 Vorarlberg      100
9 Wien      500
SUMME ÖSTERREICH    2.600

In dem Bundesland, wo
* die ausreichende Anzahl an Unterstützungserklärungen eingereicht wird,
* ein Wahlvorschlag mit Kandidaten abgegeben wird und
* die Einreichungskosten von je 435 Euro je Bundesland bezahlt wird,
kann eine Partei zur Nationalratswahl antreten.
 


Rechtsgrundlage: Nationalratswahlordnung

§ 42.
(1) Eine wahlwerbende Partei hat ihren Wahlvorschlag für das erste und zweite Ermittlungsverfahren (Landeswahlvorschlag) spätestens am achtundfünfzigsten Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr der Landeswahlbehörde vorzulegen; § 122 ist nicht anzuwenden. Der Landeswahlleiter hat nach sofortiger Überprüfung des Landeswahlvorschlages auf offensichtliche Mängel auf diesem den Tag und die Uhrzeit seines Einlangens zu vermerken. Fallen dem Landeswahlleiter an einem rechtzeitig vorgelegten Landeswahlvorschlag offensichtliche Mängel auf, so hat der Landeswahlleiter der wahlwerbenden Partei über ihr Verlangen die Möglichkeit zur Verbesserung einzuräumen, wobei die Wiedervorlage des verbesserten Landeswahlvorschlages gleichfalls innerhalb der für die Einbringung von Landeswahlvorschlägen vorgeschriebenen Frist erfolgen muß, und erst danach den Eingangsvermerk anzubringen.

(2) Der Landeswahlvorschlag muss von wenigstens drei Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben oder von Personen, die am Stichtag in einer Gemeinde des Landeswahlkreises in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1) waren, unterstützt sein, und zwar in den Landeswahlkreisen Burgenland und Vorarlberg von je 100, in den Landeswahlkreisen Kärnten, Salzburg und Tirol von je 200, in den Landeswahlkreisen Oberösterreich und Steiermark von je 400 und in den Landeswahlkreisen Niederösterreich und Wien von je 500 Personen. Hierbei sind dem Landeswahlvorschlag die nach Muster Anlage 4 ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig unterfertigten Unterstützungserklärungen anzuschließen.

(3) Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein) nachgewiesen hat, die Unterstützungserklärung die Angaben über Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnadresse sowie den Namen der zu unterstützenden wahlwerbenden Partei enthält und die eigenhändige Unterschrift der in der Unterstützungserklärung genannten Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist.

(4) Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Bestätigung gemäß Abs. 3 unverzüglich und ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen Abgaben oder Gebühren auszufertigen. Eine solche Bestätigung darf für eine Person nur einmal ausgestellt werden. Die Gemeinden haben Vermerke, die sie zur Verhinderung einer doppelten oder mehrfachen Erteilung einer Bestätigung gemäß Abs. 3 getätigt haben, unverzüglich zu löschen, wenn das Ergebnis der Wahl unanfechtbar feststeht.
 

§43
(4) Die wahlwerbenden Parteien haben an den Bund einen Beitrag für die Kosten der Herstellung der amtlichen Stimmzettel für die Regionalwahlkreise des Landeswahlkreises in der Höhe von 435 Euro zu leisten. Der Beitrag ist gleichzeitig mit der Vorlage des Wahlvorschlages (Abs. 1) bei der Landeswahlbehörde bar zu erlegen. Wird der Kostenbeitrag nicht erlegt, so gilt der Wahlvorschlag als nicht eingebracht.

Quelle: Nationalratswahlordnung



 

Kommentare zu den Unterstützungserklärungen für die Nationalratswahl 2019

=> Stellungnahmen eintragen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 18.7.2019 meine Unterstützungserklärung durch die Gemeinde bestätigen lassen. Bevor mir die bestätigte Unterstützungserklärung ausgefolgt wurde, hat die Gemeindebedienstete eine Fotokopie angefertigt.
Ich war perplex und habe aber nichts gesagt. War das Fotokopieren der Unterstützungserklärung zulässig ?
Freundliche Grüße
Karlheinz  19.7.2019.

Antwort: Ja. Die Kopie der Unterstützungserklärung muß aber am Ende der Wahl vernichtet werden.
Rechtsgrundlage ist der § 42 NRWO, Abs. (4).
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Sehr geehrtes Team!
Wie ist Einreichung der Unterstützungserklärung geregelt. Nach Bestätigung am Stadtamt meiner Gemeinde wurde mir die Unterstützungserklärung ausgehändigt, da ich diese an die von mir zu unterstützende Partei innerhalb der Frist aushändigen werde.
   Meiner Ehegattin wurde die ausgefüllte Erklärung im Meldeamt amtlich bestätigt, aber nicht ausgehändigt. Es wurde mündlich mitgeteilt, dass die Unterstützungserklärung weitergeleitet wird.
   Ich ersuche um Mitteilung, ob der Vorgang der Weiterleitung  durch eine Gemeinde in dieser Form in der Wahlordnung 2019 vorgesehen ist, oder ob die Erklärungen durch den Unterstützer direkt  an die wahlwerbende Partei weiterzuleiten sind?
Mit freundlichen Grüßen
Ernst 12.7.2019

Antwort: Die Gemeinde muss Ihnen die bestätigte Unterstützungserklärung unverzüglich auszuhändigen.
Rechtsgrundlage ist der §42 NRWO (Nationalratswahlordnung) der da lautet:
(4) Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Bestätigung gemäß Abs. 3 unverzüglich und ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen Abgaben oder Gebühren auszufertigen. Eine solche Bestätigung darf für eine Person nur einmal ausgestellt werden. Die Gemeinden haben Vermerke, die sie zur Verhinderung einer doppelten oder mehrfachen Erteilung einer Bestätigung gemäß Abs. 3 getätigt haben, unverzüglich zu löschen, wenn das Ergebnis der Wahl unanfechtbar feststeht.
   Der Unterstützer hat die Unterstützungserklärung dann selbst an die jeweilige Partei weiterzuleiten.
Der Sinn dahinter ist der, dass die Unterstützungserklärung nicht am Amt verschwindet oder liegen gelassen wird, und so der wahlwerbenden Partei für die Einreichung des Wahlvorschlages fehlt.
   Bei Ihrer Gattin wurde unseres Erachtens zu Unrecht die Unterstützungserklärung vom Amt einbehalten.
Was Sie jetzt tun sollten?
1. Entweder die Gattin geht nochmals aufs Amt und fordert die Herausgabe Ihrer Unterstützungserklärung.
2. Sie informieren die Partei, die sie unterstützen will und die Partei soll sich darum kümmern.
3. Wenn alles nichts nützt, dann beim Innenministerium beschweren: Bundesministerium für Inneres (BM.I), Abteilung III/6 - Wahlangelegenheiten, Postadresse: Herrengasse 7, 1010 Wien

Frage: Welche Gemeinde betrifft das?
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Sehr geehrtes Nationalrats-Team,
 ich habe eine Frage bezüglich Unterstützungserklärung:
Ist eine solche von mir auch für zwei oder mehr Parteien möglich?
Danke vorab für Ihre Information,
mit (umwelt)freundlichen Grüßen
Hannes              10.7.2019

Antwort: Nein, pro Person kann nur 1 Unterstützungserklärung pro Wahl abgegeben werden.
 
 


www.nationalratswahl.at - Unterstützungserklärungen